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Zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung – Warum echte KI in Kanzleien (noch) ein rechtliches Paradox ist

Kanzleien stehen am Beginn einer technischen Revolution: Sprachmodelle (LLMs)können juristische Recherche, Dokumentenanalyse und Wissenstransfer in bislang unerreichterTiefe unterstützen. Doch das größte Hindernis ist nicht technischer, sondern rechtlicher Natur.Zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung verschwimmt die Grenze – und damit dieGrundlage für den rechtskonformen Einsatz von KI im Mandatskontext

Abstrakte Darstellung § 69 UrhG

Sind KI-Prompts urheberrechtlich schutzfähig analog zu Computerprogrammen?

§ 69a UrhG schützt Computerprogramme. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2009/24/EG. In Erwägungsgrund 7 heißt es, dass der Begriff „Computerprogramm“ Programme in jeder Form sowie Entwurfsmaterial umfasst. Das öffnet den Blick über klassischen Quell- oder Objektcode hinaus. These: Komplexe Prompts sind mehr als einfache Eingaben. Sie stellen Anweisungsfolgen an ein informationsverarbeitendes System dar, können gespeichert und …