Sind KI-Prompts urheberrechtlich schutzfähig analog zu Computerprogrammen?
§ 69a UrhG schützt Computerprogramme. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2009/24/EG. In Erwägungsgrund 7 heißt es, dass der Begriff „Computerprogramm“ Programme in jeder Form sowie Entwurfsmaterial umfasst. Das öffnet den Blick über klassischen Quell- oder Objektcode hinaus. These: Komplexe Prompts sind mehr als einfache Eingaben. Sie stellen Anweisungsfolgen an ein informationsverarbeitendes System dar, können gespeichert und …
